ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RAUMFOTOGRAFIN Meyer-Selinger Photographie, Ysenburgstraße 8, 80634 München
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Meyer-Selinger Photographie.
Meyer-Selinger Photographie beinhaltet BSPhotographie, und Raumfotografin Meyer-Selinger Photographie.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.
1.3 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Meyer-Selinger Photographie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Meyer-Selinger Photographie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.4 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Meyer-Selinger Photographie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Meyer-Selinger Photographie zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Meyer-Selinger Photographie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Meyer-Selinger Photographie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Meyer-Selinger Photographie und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Meyer-Selinger Photographie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
5 Datenschutz, Übergabe von Dokumenten und Lichtbildern
5.1 Meyer-Selinger Photographie ist berechtigt, zum Geschäftsverkehr erforderliche, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu speichern und im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte (z.B. Druckdienstleister, Präsentations- und Kundenmanagementsoftware etc.) weiterzugeben. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
5.2 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Meyer-Selinger Photographie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Meyer-Selinger Photographie erhalten hat, hält sich Meyer-Selinger Photographie diesen Termin für den Kunden frei. Meyer-Selinger Photographie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von mind. 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig
6.2.1 Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Meyer-Selinger Photographie. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Meyer-Selinger Photographie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.
7 Absage durch Meyer-Selinger Photographie – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Meyer-Selinger Photographie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2 Meyer-Selinger Photographie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Meyer-Selinger Photographie nicht.
7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Meyer-Selinger Photographie zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Meyer-Selinger Photographie
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Meyer-Selinger Photographie darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter, Hochzeitspaar etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Meyer-Selinger Photographie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem Meyer-Selinger Photographie gegenüber, stellt der Kunde damit Meyer-Selinger Photographie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. Einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Meyer-Selinger Photographie zur Verfügung gestellt werden.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Meyer-Selinger Photographie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
9 Bearbeitung der angefertigten Bilder
9.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Meyer-Selinger Photographie grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
9.1.1 Meyer-Selinger Photographie steht es frei, Bildbearbeitung an Drittanbieter zu vergeben.
9.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Meyer-Selinger Photographie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Instagram-Seite
entsprechend, einen Eindruck verschaffen.
9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) Meyer-Selinger Photographie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
10 Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Meyer-Selinger Photographie steht das Urheberrecht an sämtliches erstelltes Foto und Videomaterial nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
10.2 Meyer-Selinger Photographie unterscheidet bei dem Verkauf der Rechte in privater und kommerzieller Nutzung wie folgt.
10.3 Bei Verkauf der privaten Rechte an den Kunden, erhält dieser die einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und in den Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).
Eine kommerzielle Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist mit privaten Nutzungsrechten nicht gestattet.
Ebenso ist eine Verwendung in Social-Media-Kanälen nur gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
10.4 Bei einem Verkauf inklusive der kommerziellen Nutzungsrechte, ist dies ausdrücklich festgelegt. Die Nutzung bezieht sich auf eine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern, Prospekte und in Social Media.
Eine Nutzung darüber hinaus (beispielsweise größere Werbekampagnen) muss ausschließlich vereinbart werden.
10.5 Meyer-Selinger Photographie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Meyer-Selinger Photographie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung.
10.6 Meyer-Selinger Photographie vergibt die Nutzungsrechte ausschließlich an den Auftraggeber. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung und Weitergabe an Dritte kann nur mit Genehmigung von Barbara Meyer-Selinger erfolgen.
Die Nutzungsrechte können nicht in die Insolvenzmasse übergehen.
10.7 Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
10.8 Bei Meyer-Selinger Photographie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
10.9 Auf Anfrage durch Meyer-Selinger Photographie ist der Kunde verpflichtet, Meyer-Selinger Photographie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
10.10 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde gebeten Meyer-Selinger Photographie in plattformüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Meyer-Selinger Photographie wie folgt als Urheber benennen:
Namensnennung allgemein (z.B Print): RAUMFOTOGRAFEN
Verlinkung (z.B. Webseite Impressum Bildnachweis): www.raumfotografin.de
Instagram: @raumfotografen
LinkedIn: @BarbaraMeyer-Selinger
Facebook: @raumfotografen
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
10.11 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten explizite Zustimmung durch Barbara Meyer-Selinger. Dabei ist bei der Veröffentlichung eine Namensnennung und/oder Verlinkung verpflichtend.
12 Speicherung und Archivierung von Bildmaterial
12.1. Meyer-Selinger Photographie ist, nach Beendigung des Auftrags nicht zur Speicherung oder Archivierung von Bilddateien verpflichtet. Ein Ende des Auftrags wird durch die Endrechnung datiert.
12.2. Meyer-Selinger Photographie räumt sich das Recht ein, die gesamten oder teilweise die Bilddateien zu löschen. Im Normalfall geschieht das 1 Jahr nach Auftragserstellung.
12.3. Der Kunde hat nach Ende des Auftrags keinen Anspruch auf Nachbestellung.
Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
13.1 Für Meyer-Selinger Photographie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. Der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Meyer-Selinger Photographie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6-8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Meyer-Selinger Photographie setzt voraus, dass Meyer-Selinger Photographie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Meyer-Selinger Photographie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
14 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
14.1 Meyer-Selinger Photographie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung 20% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen.
14.2 Die Rechnungsstellung durch Meyer-Selinger Photographie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
14.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält Meyer-Selinger Photographie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
14.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Meyer-Selinger Photographie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
15 Schadensersatz und Vertragsstrafe
15.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Meyer-Selinger Photographie zu zahlen.
15.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Meyer-Selinger Photographie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
16 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
16.2 Meyer-Selinger Photographie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16.3 Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
16.4Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oderdurchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2023
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